Befreiung von der Krankenversicherungspflicht während und nach dem Erziehungsurlaub
beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Hallo sehr geehrter Leser, ich würde mich freuen, wenn Sie mich bei einer Rechtsfrage unterstützen... Ich bin seit 12/2004 privat krankenversichert. Im Oktober 2008 bin ich Mutter geworden und werde bis September 2011 im Erziehungsurlaub sein. Ab April dieses Jahres werde ich Teilzeit (20 Std., d.h. 50% der ursprünglichen Arbeitszeit) für den Rest meiner Elternzeit arbeiten. Ich plane, auc ...