Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte Vorerkrankung
beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Sauer / Mannheim
Guten Tag, Als freiwillig Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse habe ich ab der 7.ten Woche Anspruch auf Krankengeld. Bis zum 6.12. 09 habe ich Krankengeld bezogen. Danach war ich nicht mehr krankgeschrieben. Erneut erkrankt bin ich seit dem 1.2.2010 fortlaufend mit der selben Diagnose. Die Krankenkasse zahlt jetzt erst seit dem 15.3. 2010 ( nach 7 Wochen Krankengeld). Muss die Zahlung ...