GEZ - Nachzahlung / eheähnliche Gemeinschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Guten Tag, ich habe eine Nachzahlung von der GEZ in Höhe von 301,26 EUR erhalten (Zeitraum 10/2004 bis 03/2006). Ich habe bis 30.09.2004 in einer eigenen Wohnung gewohnt und dort auch ganz normal GEZ-Gebühren bezahlt. Zum 30.09.2004 habe ich die GEZ gekündigt (habe dummerweise aber keinen Nachweis und keine Bestätigung dafür, da ich die Kündigung per Fax weggeschickt habe). Ab 01.10.2004 bi ...