28.8.2008
von RA Andreas Schwartmann
Laut GEZ müssen Gebühren gezahlt werden, wenn: Sobald man ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, ist man verpflichtet, dies der zuständigen Rundfunkanstalt anzuzeigen. Hierbei ist zu beachten, dass es nicht darauf ankommt, dass das Gerät in Betrieb ist, sondern da ...
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