Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Seit der Einführung der Haushaltspauschale durch die Rundfunkbeitragsanstalt müssen die Gebühren pro Haushalt gezahlt werden. Früher war es so, dass wenn einer im Haushalt von den Gebühren befreit war, erstreckte sich die Befreiung auf alle im Haushalt lebende Personen. Nun ist es nicht mehr so. Um es an einem Beispiel fest zu halten. Wenn bei einer Groß-WG von 10 Mitbewohnern, nur einer vom Rundfunkbeitrag nicht befreit ist, muss die Haushaltspauschale gezahlt werden. Faktisch sind neun andere befreit, weshalb kein Anspruch der Rundfunkanstalt gegen diese besteht, d.h. wenn die anderen Mitbewohner aus Kulanz nicht bereit sind sich an den Rundfunkkosten zu beteiliegen, muss dieser Eine Mitbewohner die gesamten Kosten tragen.
Es heißt zwar Rundfunkstaatsvertrag, dieser ist aber zwischen der Rundfunkanstalt und den einzelnen Bundesländern geschloßen worden, so dass der Private keine Entscheidung zustand, ob er diesen unterzeichnet oder nicht. Die Gebühren werden alleine für die Möglichkeit entrichtet, öffentlich-rechtliche Sendungen zu empfangen, dabei ist es unerheblich, ob diese Möglichkeit tatsächlich genutzt wird.
Die Ansicht, dass die Rundfunkbeiträge verfassungswidrig und längst vom Gesetz überholt sind, wird von vielen Rechtsgelehrten vertreten. Die letzte Verfassungsbeschwerde gegen diese hatte allerdings keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Gebühren bejaht.
Ich kann Ihren Unmut im Hinblick auf die Rundfunkgebühren sehr gut nachvollzihen, denn auch ich halte diese Praxis von der Vergangenheit angehörig. Solange aber das BVerfG deren Rechtmäßigkeit annimmt, müssen wir diese entrichten.
Es tut mir Leid Ihnen keine bessere Antwort bitten zu können, aber umfangreiche Ausführungen zu Ansichten der Rundfunkbeitragsgegnern nützen nichts, solange das oberste deutsche Gericht eine andere Rechtsauffassung vertritt.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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