Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 € für jede Wohnung fällig, unabhängig davon, ob überhaupt und wenn ja, wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind.
Es kommt auch nicht darauf an, ob der Wohnungsinhaber dort dauerhaft wohnt. Lebt er im Ausland, muss er eine Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts vorlegen.
Für Sie bedeutet dies:
Für die betreffende Wohnung sind Rundfunkgebühren zu zahlen. Zahlen Sie selbst bereits für die Wohnung Rundfunkgebühren, dann ist diese Wohnung natürlich bereits angemeldet und Sie müssen nicht doppelt zahlen.
In diesem Fall sollten Sie gegen den Gebührenbescheid Rechtsmittel einlegen (Widerspruch oder Klage, je nach Bundesland).
Ist für die Wohnung aber noch kein Gerät angemeldet, wird die Forderung der Rundfunkanstalten zurecht bestehen und kann dann auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
18. Februar 2015
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23:09
Antwort
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