Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Richtig ist, dass die GEZ die Daten vom Einwohnermeldeamt erhalten hat, das ist üblich so. Formal hatten Sie also noch einen Wohnsitz, für welchen offensichtlich niemand die Gebühren abgeführt hat. Sie können nun versuchen, den tatsächlichen Nachweis zu führen, dass Sie die Adresse nicht mehr genutzt haben. Alternativ könnten Sie versuchen, die Gebühren mit Ihrer Freundin zu teilen.
Ich lege Ihnen ans Herz, hier nicht alleine gegen die GEZ vorzugehen, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne eine solche Hilfe halte ich Ihre Chancen für gering.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
vielen dank für ihre antwort,
das problem ist das der beitragsservice nun ca 400 euro für denn zeitraum von 2010 bis 2013 die gebühren rückwirkend will obwohl ich mich damals abgemeldet habe, aber sie mir sagen das die gez nie eine abmeldung bekommen hat. nun habe ich leider keinen nachweis mehr zu dieser abmeldung, weil es über 5 jahre her sind ..
Ist dieses nicht schon verjährt?
Mit der damaligen Freundin bin ich nicht mehr zusammen wo der beitragssevice von mir auf der alten adresse gebühren von über 1000 euro will...
Ich wusste ja nicht mal das ich da ein schreiben bekommen habe da ich dort bereits seit 2013 nicht mehr wohne und zurück zu meinen eltern gezogen bin wo bereits ein beitrag durch meinen vater bezahlt wird..
In der gemeinde damals sagte man mir das es nicht zwingend erforderlich ist seinen nebenwohnsitz abzumelden bzw überhaupt anzumelden.. nun aber genau wegen dieser nichtabmeldung will der Rundfunkbeitragsservice von 2013-ca mitte 2015 eine rückzahlung, weil ich eben nur im einwohnermeldeamt dort gespeichert war aber die adresse nicht mehr bewohnt habe.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Beträge verjährt sein werden. Hier sollten Sie sämtliche Unterlagen zusammenstellen und mit einem Rechtsanwalt besprechen, Ferndiagnosen ohne Kenntnis der Bescheide und Korrespondenz scheinen hier nicht hilfreich zu sein.