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GEZ Besuch

23. Januar 2007 18:30 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wohne in einer Wohngemeinschaft in Studentenwohnheim und beziehe dort ein Zimmer.

Vor vier Monaten bekam ich ein Besuch von einen GEZ Kontrolleurs, da ich keine gebührenpflichtige Geräte besitze habe ich mein gemietetes Zimmer gezeigt und der GEZ Kontrolleurs stellte somit fest, dass ich keine Geräte besitze.

Jedoch im Flur stand ein Fernseher, der nicht mir gehört sondern einen Mitbewohner, dementsprechend fragte mich der GEZ Kontrolleur ob das Gerät v. Mitbewohner angemeldet worden sein. Ich gab keine Auskunft und zurzeit war keiner der Mitbewohner da.

Heute bekam ich wieder ein GEZ Besuch und ich wurde wieder mal gebeten mein Zimmer zu zeigen ! Dies hab ich nicht zugelassen, der Kontrolleur fragte mich ob ich gebührenpflichtige Geräte besitze, worauf ich nein antwortete.
Der Kontrolleur verlangte von mir ein Fernseher (was im Flur steht) anzumelden, wobei das Gerät nicht mir gehört! Mir wurde gedroht, falls ich es nicht tun werde bekomme ich ein Busgeld von 1000 Euro! Ich habe die Anmeldung verweigert sowie irgendetwas zu unterschreiben.

1. Ist das eine Nötigung ?
2. Was soll ich tun, falls GEZ von mir die 1000 Euro verlangt ?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Ratsuchende,

"Schwarzsehen" ist tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit.

Die Beweislast hierfür liegt aber bei der GEZ. Sollte sie keine wahrheitsgetreuen Antworten erhalten, gestaltet sich das für die Kölner Behörde jedoch recht schwierig. Wegen der grundgesetzlich garantierten Unverletzbarkeit der Wohnung dürfen die GEZ–Ermittler nicht einmal einen Fuß in die Tür der Verdächtigen stellen. Daher müssen sie zu allerlei Tricks greifen, um sich ihre Provision zu verdienen.

So scheint es auch in Ihrem Fall gewesen zu sein. Nachdem in Ihrem Zimmer nichts zu finden war, wurde die nähere Umgebung inspiziert und versucht, mit Einschüchterungen und übertriebenen Bußgeldandrohungen zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

Solche Methoden - wie sie Trickdiebe eher bei älteren Damen anwenden - sind rechtlich nicht zulässig. Wer sich unter derartigen Vorwänden Zutritt zu einer fremden Wohnung verschafft, macht sich u.U. wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Eine Nötigung sehe ich jedoch eher nicht.

Auf keinen Fall sollten Sie irgendeiner Zahlungsaufforderung durch die GEZ nachkommen. Ziehen Sie in diesem Fall vielmehr unverzüglich einen Rechtsbeistand hinzu, mit welchem Sie die Sach- und Rechtslage eingehend besprechen können.

Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass Sie die entsprechende Zahlungsaufforderung überhaupt erhalten.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt

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