Sehr geehrte Ratsuchende,
"Schwarzsehen" ist tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit.
Die Beweislast hierfür liegt aber bei der GEZ. Sollte sie keine wahrheitsgetreuen Antworten erhalten, gestaltet sich das für die Kölner Behörde jedoch recht schwierig. Wegen der grundgesetzlich garantierten Unverletzbarkeit der Wohnung dürfen die GEZ–Ermittler nicht einmal einen Fuß in die Tür der Verdächtigen stellen. Daher müssen sie zu allerlei Tricks greifen, um sich ihre Provision zu verdienen.
So scheint es auch in Ihrem Fall gewesen zu sein. Nachdem in Ihrem Zimmer nichts zu finden war, wurde die nähere Umgebung inspiziert und versucht, mit Einschüchterungen und übertriebenen Bußgeldandrohungen zum gewünschten Ergebnis zu kommen.
Solche Methoden - wie sie Trickdiebe eher bei älteren Damen anwenden - sind rechtlich nicht zulässig. Wer sich unter derartigen Vorwänden Zutritt zu einer fremden Wohnung verschafft, macht sich u.U. wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Eine Nötigung sehe ich jedoch eher nicht.
Auf keinen Fall sollten Sie irgendeiner Zahlungsaufforderung durch die GEZ nachkommen. Ziehen Sie in diesem Fall vielmehr unverzüglich einen Rechtsbeistand hinzu, mit welchem Sie die Sach- und Rechtslage eingehend besprechen können.
Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass Sie die entsprechende Zahlungsaufforderung überhaupt erhalten.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
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