sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Ein Gerichtsvollzieher kann nur dann tätig werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Dieser hätte Ihnen jedoch zugestellt werden müssen. Fragen Sie den Gerichtsvollzieher auf Grund wessen die Vollstreckung stattfinden soll. Wenn Sie keine Rechnung erhalten haben oder sonstiges würde ich Ihnen empfehlen, sich an die GEZ zu wenden und nach den Hintergründen zu fragen sowie um Auskunft zu ersuchen, woher dieser Betrag kommt. Erklären Sie, dass Sie nichts erhalten haben.
Entweder klärt sich die ganze Angelegenheit dann auf oder die GEZ wird weiter gegen Sie vorgehen. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie sich überlegen, ob Sie einen Anwalt nehmen, um Rechtsmittel gegen die Vollstreckung einzulegen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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