Klärung der Aufsichtsrathaftung sowie Handlungsempfehlungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Angefragt werden hier die Klärung der Aufsichtsrathaftung sowie Handlungsempfehlungen. Hintergrund: Die Anfragenden sind 3 von 3 Aufsichtsräten einer deutschen AG – einer davon Aufsichtsratvorsitzender. Alleiniger Besitzer aller Anteile an der AG ist eine GmbH, welche im vergangenem Jahr Insolvenz anmelden musste. Der Eigner und GF der GmbH führte in den letzten Jahren auch als Vorstand d ...