§§ 295 und 296 InsO
vom 5.9.2006
15 €
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Ich bin Gläubigerin in einem Insolvenzverfahren. Der Schuldner erfüllt seine Obliegenheiten nicht, hat sich arbeitssuchend gemeldet. Seine Ehefrau hat eine "Zeit-Arbeitsfirma" gegründet. Ihr Ehemann wird in diesem Rahmen vermittelt, zu entsprechenden Stundensätzen. Der Schuldner ist bei seiner Ehefrau als "Geringfügig Beschäftigter" hier ca. 300 - 500 EURO Verdienst beschäftigt. Meine Frage: De ...