Wer trägt die Kosten bei Abweisung mangels Masse einer UG?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Der Geschäftsführer einer zahlungsunfähigen UG beantragt fristgerecht die Insolvenz der UG die nach Erstellung eines Gutachtens mangels Masse abgelehnt wird. Wer trägt dann die Kosten des Verfahrens und der Gutacherkosten? Die UG ist zur Zahlung nicht mehr in der Lage. Muss dann der Geschäftsführer für diese Kosten aufkommen oder der Gesellschafter? Danke für die Auskunft, MfG viandur ...