Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
ihr Insolvenzverwalter ist grundsätzlich über Ihr Unternehmen Verfügung befugt und kann daher eigenständig entscheiden, dass das Taxi verkauft wird. Wenn hieraus ein hoher Erlös zu erzielen ist, kommt möglicherweise eine Einstellung wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes gemäß § 212 InsO in Betracht. Möglicherweise wird dies auch seitens des Insolvenzverwalters bezweckt. Den Antrag auf Einstellung müssten sie allerdings selbst stellen.
Sie sollten mit dem Insolvenzverwalter sprechen und sich auch selber einen Anwalt nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
24. Juli 2025
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15:57
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Fachanwältin für Arbeitsrecht