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Insolvenzverfahren Krankenkasse

24. Juli 2025 15:12 |
Preis: 30,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Die Einstellung eines Insolvenzverfahrens wegen des Wegfalls des Eröffnungsgrundes ist möglich, wenn das Unternehmen im Insolvenzverfahren saniert wird, etwa durch Verkauf hochwertiger Wirtschaftsgüter oder Einsparung von Kosten.

Die Krankenkasse hat ein Insolvenzverfahren gegen mich geöffnet, dabei handelt es sich um Schulden in Höhe von 3000,00-4000,00 Euro. Ich führe ein Taxiunternehmen.
Der Insolvenzverwalter zwingt mich aber mein Taxi zu verkaufen, obwohl das den Wert meiner Schulden weit übersteigt. Jetzt soll ich mein Fahrzeugschein bei denen einreichen, obwohl der Verkauf meines Taxis mein Gewerbe benachteiligt.
Was kann ich tun?

24. Juli 2025 | 15:57

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

ihr Insolvenzverwalter ist grundsätzlich über Ihr Unternehmen Verfügung befugt und kann daher eigenständig entscheiden, dass das Taxi verkauft wird. Wenn hieraus ein hoher Erlös zu erzielen ist, kommt möglicherweise eine Einstellung wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes gemäß § 212 InsO in Betracht. Möglicherweise wird dies auch seitens des Insolvenzverwalters bezweckt. Den Antrag auf Einstellung müssten sie allerdings selbst stellen.

Sie sollten mit dem Insolvenzverwalter sprechen und sich auch selber einen Anwalt nehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

ANTWORT VON

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