Verjährung bei bestrittener Forderung durch Insolvenzverwalter gemäß Inso
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, über mein Vermögen wurde am 12.02.2002 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Alle zur Tabelle angemeldeten und nicht bestrittenen Forderung inkl.Gerichts- /Insolvenzverwaltervergütung wurden bis 31.07.2005 von mir beigebracht. Auf Bitte des Insolvenzverwalters habe ich in 07/2005 den Antrag nach § 212 InSo beim AG gestellt. Das A ...