Einfriedung NRW - Position des Zaunes
vom 24.11.2009
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, Unser Nachbar möchte eine Einfriedung. Im Bebauungsplan steht „Einfriedungen sind nur als standortgerechte, einheimische Hecken mit begleitenden Zäunen aus Maschendraht zulässig“. Seine Interpretation ist, dass die Hecke genau auf die Grenze gesetzt wird und der Zaun (gem. Abstandsvorgabe damit 50cm) auf unserem Grundstück. Diese Interpretation teilen wir ...