AÜG - Inanspruchnahme für Berufsgenossenschaftsbeiträge
Sehr geehrte Anwaltschaft, wir werden aktuell durch die Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen, weil der Verleiher die Beiträge nicht abgeführt hat. Der Verleiher ist eine juristische Person (GmbH) und mittlerweile in Insolvenz. Daher ist für die Berufsgenossenschaft der Beitrag auch uneinbringlich und die Haftung bei dem Entleiher (Wir) möglich. Hier geht es um einen ordentlchen Betrag. Die ...