Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gaslighting ist wie allgemein Mobbing nicht direkt pauschal strafbar, einzelne Handlungen können es aber sein. So umfasst das typische Gaslighting meist eine strafbare Rufschädigung am Arbeitsplatz. Wie bei jedem Mobbing am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Sie als Arbeitnehmer zu schützen. Hierfür benötigt er aber alle notwendigen Informationen, und hier liegt in der Praxis oft das Problem. Denn Gaslighter gehen oft so geschickt vor, dass man ihnen die Manipulation schwer nachweisen kann. Wichtigster Punkt daher: Dokumentieren Sie jedes Gaslighting so genau wie möglich, schreiben Sie das das Vorkommnis so detailliert wie möglich auf (z.B. die zwei Fälle diese Woche, aber auch schon vorherige Vorkommnisse, die Sie noch in Erinnerung haben). Idealerweise lassen Sie es sich durch Zeugen (z.B. andere Mitarbeiter) bestätigen, wobei der Gaslighter vermutlich darauf achtet, dass sonst niemand anwesend ist. Sie sollten sich auch nicht davor scheuen, die Kollegin direkt in Ihre Grenzen zu weisen und sie zum Aufhören aufzufordern, wenn sie wieder einen Versuch vornimmt, Sie zu manipulieren. Auch dies sollten Sie in Ihre Dokumentation aufnehmen.
Oft lässt sich dann nach einer gewissen Zeit ein wiederkehrendes Muster erkennen. Mit dieser aussagekräftigen Dokumentation können Sie sich dann an die Personalabteilung wenden und Maßnahmen zu Ihrem Schutz einfordern. Wenn dann nicht reagiert wird, kann dies auch rechtlich eingefordert werden. In der Probezeit besteht aber natürlich ein gewisses Risiko, dass ein rechtliches Vorgehen eine Kündigung nach sich zieht. Wenn der Arbeitgeber aber nicht angemessen auf das dokumentierte Gaslighting reagiert, werden Sie bei dem Unternehmen aber vermutlich eh nicht glücklich werden.
Wenn Ihnen auch konkrete Fälle der Rufschädigung durch die Kollegin bekannt werden, käme auch eine Strafanzeige in Betracht. Da hier die Anforderungen an den Nachweis aber noch höher sind, würde ich zunächst eine Klärung im Rahmen des Arbeitsrechtes versuchen. Sollte es aber eskalieren, kann dieser Weg sinnvoll sein, um die Kollegin in ihre Schranken zu weisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Guten Tag Herr Willking,
danke für Ihre Antwort.
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