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Angestelltenvertrag

| 13. Juli 2012 15:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Rechtsanwalt
sehr geehrte Rechtsanwältin.

Ich bin seit 6 Jahren in einem kleinen Betrieb als kfm Kraft angestellt. Mein Vertrag läuft auf 38,5 Std. Die Beschäftigungsuhrzeiten haben sich in der Zwischenzeit geändert, doch blieben es 38,5 Std. Anfang diesen Jahres stellte der Chef wieder die Öffnungszeiten um, und wollte das ich nur noch in den Öffnungszeiten arbeite, die Stunden verringerten sich und so setzte er auch mein Bruttomonatsgehalt runter. Ich widersprach dem, nach langem hin und her, einigten wir uns, dass, wenn ich gezwungen bin mehr Stunden zu arbeiten, ich diese auch mit dem Gehalt ausbezahlt bekäme.
In dem letzten Jahr wurde auch noch seine Frau als Bürohilfe eingestellt. Sie arbeiten 7 Std die Woche. Da das Geschäft so gut läuft, stellten wir noch zusätzlich 2 Monteure ein. Somit kam bei mir auch einiges an Stunden zusammen.
Erwähnen muss ich auch noch, dass ich seit einem guten Jahr, wegem einem schweren Traumata in eine Therapie gehen muss, und die Therapiestunden leider in die Arbeitszeit fallen. (In der Woche 1 Stunde) Ich bekomme leider keine Therapiestunden ausserhalb der Geschäftszeiten, doch ziehe ich diese Stunden von meinem Überstunden ab.
Vor ein paar Tagen, wollte sich mein Chef nicht mehr an die mündliche Abmachung errinnern und warf mir fast Betrug vor. (Ich mache allein die mtl Gehalts-und Lohnabrechnungen).
Er befahl mir in Zukunft nur noch zu den gannten Zeiten zu arbeiten (Offizielle Arbeitsstunden 37,5) und mir dementsprechend auch das Gehalt auszubezahlen. Und ich muss meine gesamte Arbeit in diesen Stunden schaffen, wenn nicht, bin ich nicht fähig für diesen Job. So seine Aussage.
Auch will er mir die wöchentliche Therapiestunde von meinem Urlaub abziehen.

Nun meine Fragen:

kann er so einfach mir das monatliche Gahlt/die wöchentlichen Stunden kürzen?
Arbeitsmangel liegt nicht vor, auch kein Geldmangel ... im Gegenteil!!

Kann er mich so unter Druck setzen, meine Arbeit in der kurzen Zeit zu schaffen u. mir nach 6 Jahren mangelnde Eignung vorwerfen? (Chef ist Handwerker und kennt sich so gut wie gar nicht im Büro aus)

Kann er meine Therapiestunden, bei denen ich leider gezwungen bin, während der Arbeitszeit zu nehmen, vom Urlaub abziehen? Oder sogar von mir verlangen einen anderen Therapeuten zu nehmen?
Kann er mir so einfach verbieten diese Stunde wieder hereinzuarbeiten?

Ich hoffen Sie können mir dabei helfen, und evtl, ein paar Tips geben, wie ich mich verhalten soll, oder was ich unternehmen soll.

Vielen Dank
und mit freundlichem Gruß

13. Juli 2012 | 17:19

Antwort

von


(1247)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


kann er so einfach mir das monatliche Gahlt/die wöchentlichen Stunden kürzen?
Arbeitsmangel liegt nicht vor, auch kein Geldmangel ... im Gegenteil!!

- Nein, die Stunden kann er nicht einfach so kürzen. Dazu muss der Arbeitsvertrag geändert oder zumindest ein Nachtrag verfasst werden. Da hier aber zwingend Ihre Unterschrift erforderlich ist, müssen Sie sich darauf auch nicht einlassen.

Kann er mich so unter Druck setzen, meine Arbeit in der kurzen Zeit zu schaffen u. mir nach 6 Jahren mangelnde Eignung vorwerfen? (Chef ist Handwerker und kennt sich so gut wie gar nicht im Büro aus)

- Sein Verhalten ist absolut nicht korrekt. Er ist nicht im Recht, Sie so zu behandeln.

Kann er meine Therapiestunden, bei denen ich leider gezwungen bin, während der Arbeitszeit zu nehmen, vom Urlaub abziehen? Oder sogar von mir verlangen einen anderen Therapeuten zu nehmen?
Kann er mir so einfach verbieten diese Stunde wieder hereinzuarbeiten?

- Vom Urlaub kann er das nicht abziehen. Sie müssen aber die Therapie außerhalb der Arbeitszeit machen. Anderenfalls fallen Minusstunden an.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 16. Juli 2012 | 10:07

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich hatte noch die Frage, was ich evtl tun kann,
Ich will ja auch nicht gleich mit Arbeitsgericht oder Rechtsanwalt daher kommen. Das würde die sowieso schon angespannte Situation noch verschärfen.

Auch habe ich noch gefragt, ob er mir das einfach so verbieten kann, die Therapeistunden hereinzuarbeiten. Wo ich doch die Zeit sowieso für meine Arbeit brauche.

Auch habe ich noch eine andere Information, betreffend, der Therapiestunden:
"Freistellungsansprüche nach § 616 BGB "
BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 92/82, 5 AZR
467/81
mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Juli 2012 | 10:38

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Es ist richtig, dass es auch Ausnahmen gibt.

Insbesondere kann man unter Umständen nach § 616 BGB eine Freistellung bekommen.

Als Arbeitgeber kann man davon ausgehen, dass Therapiestunden planbar sind. Daher besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, diese vor oder nach der Arbeit zu planen.

Im vorliegenden Fall kommt es darauf an, weshalb Sie die Therapie nicht anders legen können.

Wenn es hier keine Alternativen gibt, muss der Arbeitgeber zustimmen, dass die Therapie während der Arbeitszeit stattfinden kann.

Allerdings muss er Sie deshalb nicht zwingend freistellen.

Ihre Angaben sind leider nicht ausreichend, um abschließend beurteilen zu können, weshalb Ihr Arbeitgeber Sie für die Therapiestunden freistellen müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 16. Juli 2012 | 11:15

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