Verrechnung von Urlaub aufgrund von Kündigung
vom 6.10.2010
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ist es rechtens, wenn mir der Arbeitgeber nach meiner rechtmäßigen Kündigung, Urlaub, den ich genommen, aber der mir aufgrund der wenigen Monate (2), die ich beschäftigt war, nicht vollständig zugestanden hat, in Minusstunden umrechnen und von meinem mir vollständig gezahlten Gehalt rückwirkend verrechnen möchte, d.h. ich soll diese sog. Minusstunden zurückzahlen. Die Tätigkeit hatte ich mit Urlau ...