Urlaub machen während eines Beschäftigungsverbots
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft dient dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind am Arbeitsplatz. Es untersagt der Schwangeren die Ausübung bestimmter Tätigkeiten, die eine Gefährdung darstellen könnten. Die Grundlage dafür findet sich in § 3 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).
Häufige Fragen und Antworten:
Wer spricht ein Beschäftigungsverbot aus? Der behandelnde Arzt stellt fest, ob ein Beschäftigungsverbot zum Schutz von Mutter und Kind notwendig ist. Er bestätigt dies in einem ärztlichen Zeugnis.
Welche Folgen hat ein Beschäftigungsverbot für die Schwangere Während des Beschäftigungsverbots darf die Schwangere die verbotenen Tätigkeiten nicht ausüben. Sie behält aber einen Anspruch auf Zahlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 3 Monate, den sogenannten Mutterschutzlohn.
Kann der Arbeitgeber die Schwangere während des Beschäftigungsverbots mit anderen Tätigkeiten betrauen? Ja, der Arbeitgeber kann die Schwangere an einen anderen Arbeitsplatz versetzen und ihr zumutbare Tätigkeiten zuweisen, die nicht unter das Beschäftigungsverbot fallen. Dies ist auch ohne Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag zulässig.
Muss ein Beschäftigungsverbot im Zeugnis erwähnt werden? Nein, ein Beschäftigungsverbot darf nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Das Zeugnis dient nur der Beurteilung der Leistung und des Verhaltens der Arbeitnehmerin.