Ausbildungsplatz in der Probezeit gekündigt, kann ich etwas dagegen tun?
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Bei einer Ausbildung gilt in den ersten Monaten eine Probezeit. In dieser Zeit können sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit dient dazu, dass beide Seiten prüfen können, ob die Ausbildung für sie passt. Die Dauer der Probezeit ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Häufige Fragen und Antworten zur Probezeit in der Ausbildung:
Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung? Die Probezeit muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen (§ 20 BBiG). Die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Kann während der Probezeit ohne Grund gekündigt werden? Ja, während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG).
Gilt die Probezeit auch, wenn vorher ein Praktikum gemacht wurde? Ja, auch wenn vorher ein Praktikum oder eine Beschäftigung im Betrieb erfolgte, beginnt mit der Ausbildung eine neue Probezeit. Ein vorheriges Arbeitsverhältnis ist nicht auf die Probezeit anzurechnen.
Muss der Betriebsrat bei einer Kündigung in der Probezeit angehört werden? Ja, auch bei einer Probezeitkündigung eines Auszubildenden muss der Betriebsrat vorher vom Arbeitgeber angehört werden (§ 102 BetrVG). Eine Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung ist aber nicht erforderlich.