Allgemeiner Gleichbehandlungs-Grundsatz des Grundgesetzes für alle Schulkinder?
vom 21.2.2020
für 29 €
M.W., es gilt UNIVERSAL der allgemeine Gleichbehandlungs-Grundsatz des Grundgesetzes innerhalb und außerhalb der Schule, dies kann eine Schule in Abstimmung mit dem Kultusministerium nicht eigenmächtig aushebeln. Eine Schule hat entgegen des Schulgesetzes (dort, sehr grob gesagt mind. alle Noten eine "3") via einer interner Abschlussordnung höhere Notenanforderungen zur Erteilung der Mittleren ...