Prostitutionsstätte ProstSchG
vom 17.3.2020
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Roger Schulz / Köln
Sind folgende Räumlichkeiten als Prostitutionsstätten einzustufen: - eigengenutzte Wohnung (Prostitutionsausübung durch Wohnungsinhaber*in) - Wohnung des Kunden/der Kundin, wenn eine Prostituierte ihn/sie besucht - Hotelzimmer, wenn eine Prostituierte den Hotelgast dort aufsucht Interessant ist dazu bestimmt auch die Drucksache 18/8556 des Deutschen Bundestages und das ProstSchG. Eine An ...