Rentenversicherungspflicht von Einnahmen als selbständiger Nebentätigkeit als Dozent
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Beamter (Vollzeit) und gehe einer selbständigen Nebentätigkeit als Dozent an einer Hochschule nach. Von der Hochschule wurde ich darüber informiert, dass Einnahmen, die regelmäßig 400 Euro monatlich (bzw. 575 Euro nach Berücksichtigung der Übungsleiterpauschale $ 3 Nr. 26 EStG) übersteigen, der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Im Jahr 2011 lagen ...