Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ihre Ehefrau kann ohne Probleme in die Familienversicherung der gesetzlichen KV zurückkehren. Wenn Sie kein eigenes Einkommen mehr erzielt, liegen die Voraussetzungen des § 10
I SGB V vor. Falls Ihre Frau bisher in einer privaten Versicherung war, muss Sie die Kündigungsfristen beachten. In der gesetzlichen KV wäre Sie nach Wegfall der Rente nicht mehr selbst pflichtversichert und würde in Ihre Familienversicherung fallen.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@googlemail.com
Rückfrage vom Fragesteller
9. Dezember 2011 | 19:11
Vielen Dank für die Antwort und einen schönen Abend wünsche ich.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
9. Dezember 2011 | 19:50
Sehr geehrter Fragesteller,
das wünsche ich Ihnen auch.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht