Arbeitslosengeld I - Erlöschensbescheid -Sperrzeit länger als 21 Monate
vom 22.8.2016
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, zum 31.07.2016 habe ich mein Arbeitsverhältnis auf Grund von Unterforderung/ Langeweile selbst gekündigt, dadurch ist lt. Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen eingetreten. Begründung: Aus objektiver Sicht hätte mir das Beschäftigungsverhältnis weiterhin zugemutet werden können. Bereits in 2015 habe ich eine Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und dara ...