Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Meine Frage jetzt: darf die Krankenkasse so einfach mir eine andere Tätigkeit zumuten?
Sie erleiden leider derzeit das, was beoi den gesetzlichen Krankenversicherer derzeit in Mode ist und zwar die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln.
Ich gehe davon aus, dass der Hausarzt Sie für eben Ihre handwerkliche Tätigkeit arbeitsunfähig geschrieben hat, was die KV nun mittels MDK-Gutachten widerlegen möchte.
Laut herrschender Rechtsprechung des Bundessozialgericht noch zur Reichsversicherungsordnung, welche heute noch für das SGB V liegt Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit als anspruchsbegründende Tatbestandsvoraussetzung gem. § 44 Abs. 1 SGB V
vor, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit oder eine ähnlich geartete (gleichartige, vgl. Rn. 14) Tätigkeit nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin verrichten kann, seinen Zustand zu verschlimmern (BSG, SozR 2200, § 182 RVO Nr. 12).
Die Arbeitsunfähigkeit endet idR. mit Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen des ihm zustehenden Direktionsrechts umsetzt, ihm also eine neue Arbeitsstelle zuweist; dann ist jedoch eine Gleichartigkeit auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht erforderlich (Becker/Kindgreen, Kommentar zum SGB V, § 44 Rn. 12).
Zuletzt ausgeübt ist diejenige Tätigkeit, die – bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – arbeitsvertraglich vom Versicherten zu erbringen war (Becker a.a.O. Rn. 13).
Sie haben aber Ihr Beschäftigungsverhältnis nicht mehr.
Dann gilt, so dass BSG, dass ein Wechsel in eine andere Beschäftigung zumutbar ist (BSG, 07.08.1991 - 1/3 RK 28/89
).
Eine Verweisung ist daher möglich.
Es tut mir außerordentlich leid, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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