GKV-Annahmepflicht bei Auslandsrückkehr
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Meine heute 80 Jahre alte Muttter hatte sich 1974 von meinem Vater getrennt und war nach Schweden ausgewandert. Zuvor war sie in Deutschland bis kurz vor der Ausreise als Angestellte tätig und pflichtversichert in der GKV (AOK). Sie war verheiratet mit meinem Vater, einem Postbeamten. Die Ehe wurde einvernehmlich nie geschieden. Mein Vater starb 1979. Ab diesem Zeitpunkt hatte meine Mutter Anspruc ...