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Mahnung von der Krankenkasse AOK

4. August 2016 22:01 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo

Ich habe folgendes Problem, bis Dezember 2014 habe ich in einer McDonald Filiale gearbeitet und war versichert, meinen Mann hatte ich mit in meiner Versicherung, anfang Januar 2015 habe ich dort aufgehört zu arbeiten weil ich mich getrennt habe, und bin in mein Heimatland Griechenland gefolgen um die Scheidung einzureichen. Bin nun wieder nach Deutschland gekommen am 17.03.2016 und arbeite und bin auch versichert bei der aok. Jedoch habe ich ein Brief bekommen wo drinn steht " drohendes ruhen des leistungsanspruchs wegen zahlungsverzuges" und das ich 11.358 euro innerhalb 2 wochen zahlen muss. Was kann ich machen? Ich war nicht hier und wurde sogar zwangs abgemeldet im juli 2015 aus Deutschland. Ich bitte um hilfe

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie sollten so bald wie möglich einen Rechtsanwalt beauftragen, der Einsicht in den Verwaltungsvorgang bei der AOK nimmt und dann beurteilen kann, welche Schritte zu unternehmen sind. Wenn Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, können bei Ihrem örtlichen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein und brauchen nur noch eine Gebühr von 15,00 € an den Anwalt zu zahlen. Wenn Sie mich beauftragen und mir den Berechtigungsschein übersenden, brauchen Sie diese Gebühr nicht zu entrichten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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