Post per Einschreiben Verlust Haftung
vom 17.7.2018
49 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Liebes frag-einen-Anwalt Team, Eine Zustellung sensibler Daten per Einschreiben konnte nicht zugestellt werden. Laut Zustellung (Abholschein) erfolgte allerdings die Zustellung an eine falsche Adresse. Der Empfänger hat Aufgrund der falschen Angaben im Zustellschein das Einschreiben nicht abgeholt, wahrscheinlich wäre gar die Abholung des Einschreibens an den falschen Adressdaten gescheitert, d ...