Schmerzensgeldforderung über Mahnbescheid?
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Im Schadensersatzrecht bezeichnet der Begriff "Schmerzensgeld" eine finanzielle Entschädigung für körperliche oder seelische Schmerzen, die durch das rechtswidrige Verhalten einer anderen Person verursacht wurden. Es dient sowohl dem Ausgleich der erlittenen Unbill als auch der Genugtuung des Geschädigten.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Schmerzensgeldansprüchen sind:
1. Bemessung des Schmerzensgeldes: Oft ist es schwierig, die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen. Hierbei spielen Faktoren wie die Schwere und Dauer der Schmerzen, das Ausmaß der Beeinträchtigung und die Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten eine Rolle.
2. Nachweis der Schmerzen: Der Geschädigte muss in der Regel nachweisen, dass er tatsächlich Schmerzen erlitten hat und wie intensiv diese waren. Dies kann oft eine Herausforderung darstellen.
3. Kausalität: Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem rechtswidrigen Verhalten und den erlittenen Schmerzen nachgewiesen werden. Dies kann in der Praxis oft schwierig sein.
4. Verschulden: In vielen Fällen muss der Geschädigte nachweisen, dass der Schädiger die Schmerzen verschuldet hat, also fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
5. Mitverschulden: Oft wird diskutiert, ob der Geschädigte selbst einen Teil der Schmerzen zu verantworten hat, was zu einer Minderung des Schmerzensgeldanspruchs führen kann.
6. Verjährung: Schmerzensgeldansprüche können verjähren, was bedeutet, dass sie nach einer bestimmten Zeit nicht mehr geltend gemacht werden können. Die genauen Fristen können je nach Art des Schadens variieren