von RA Gerhard Raab
Guten Tag, wir haben eine Mietwohnung, bei der der Mieter jetzt ausgezogen ist. Er hat erhebliche Schäden hinterlassen, 4 Türen in der Wohnung sind so zerstört, daß sie ausgewechselt werden müssen. Zwei der Türen wurden von seinem Hund zerbissen, eine hat ein faustgroßes Loch, bei der vierten ist ...