Schadensersatz Dhl
Täglich werden im Schnitt 3,6 Millionen Pakete durch die DHL ausgeliefert. Hierbei kommt es auch immer mal zu Schwierigkeiten. Was Sie genau bei Verlusten oder Transportschäden unternehmen können, erfahren Sie hier. weiter ...

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Meine Postsendung kommt nicht an, wie muss ich vorgehen?
Zunächst ist es empfehlenswert bei Paketen den Lieferstatus mit Hilfe der Sendungsverfolgung im Internet nachzuverfolgen. Dieser Service gilt allerdings nicht für Briefe und Päckchen. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich telefonisch bei der DHL-Kundenservicehotline beraten zu lassen. Nach frühestens 6 Tagen sollte schließlich ein Nachforschungsantrag gestellt werden.
Wenn das Paket innerhalb von 20 Tagen nicht an den Empfänger geliefert wurde und der Verbleib nicht ermittelt werden kann, dann gilt eine Sendung laut § 6 Abs. 5 der AGB des Unternehmens DHL als verloren. Sofern bewiesen werden kann, dass das Paket nicht zugestellt wurde, kann gegen die DHL vorgegangen werden. Als Anspruchsgegner müssen Sie allerdings alle Voraussetzungen der Anspruchsnorm darlegen und deren Vorliegen beweisen.
Kann ich Schadensersatz verlangen?
Grundsätzlich haftet der Frachtführer, hier die DHL, gem. § 425 BGB für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung in der Zeit von der Übernahme bis zu Ablieferung der Ware oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstanden sind. Der Schadensersatz richtet sich auf den Ersatz des Wertes gem. § 429 BGB. Der Anspruchssteller muss die Schadensverursachung nicht beweisen, da die Haftung verschuldensunabhängig vorliegt. Jeder Verlust führt also grundsätzlich zur Haftung. Im Streitfall haben allerdings Sie den genauen Wert des verlorenen Pakets zu beweisen.
Stellt sich heraus, dass das Paket verloren ist, so kann die Leistung nicht mehr erbracht werden. In diesem Fall können Sie sowohl die gezahlten Transportkosten, als auch Schadensersatz verlangen. Kommt Ihr Paket allerdings verspätet an, so ist auch die Erstattung des Portos möglich.
Wird das Paket beschädigt geliefert, so liegt eine Schlechtleistung vor. Der Vertrag wurde demnach zwar erfüllt, allerdings nicht zu den vereinbarten Bedingungen. Der Schadensersatz ergibt sich hierbei aus der Differenz zwischen dem Marktwert und dem derzeitigen Wert mit der vorliegenden Beschädigung. Weiterhin werden auch die Transportkosten etc. ersetzt.
Haftungsbeschränkung
Der Paketdienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Allerdings ist anzumerken, dass es in der Praxis äußerst schwierig ist der DHL dies nachzuweisen. In alle anderen Fällen greifen bei Leistungsstörungen die Haftungsbeschränkungen der DHL ein. Dem Paketdienstleister haftet bei Paketen beispielsweise nur für einen Haftungshöchstbetrag in Höhe von 500 €. Deshalb wäre bei einem höheren Warenwert eine Versicherung äußerst empfehlenswert. Päckchen und Briefe sind hingegen gar nicht versichert. Es besteht allerdings die Möglichkeit z.B Briefe per Zusatzservice Einschreiben versichern zu lassen.
Paketverlust/-beschädigung beim Online-Kauf
Handelt es sich allerdings um einen Verbrauchsgüterkauf (privater Käufer und gewerblicher Verkäufer), so kann der Kunde einen Sachmangel gem. § 434 BGB geltend machen, da die Beschädigung bzw. der Verlust vor der Übergabe erfolgte. Aus diesem Grund können gegenüber dem Händler sowohl Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB als auch das Widerrufsrecht gem. § 355 geltend gemacht werden. Verbraucher könne somit z.B. die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen oder den Vertrag widerrufen, wodurch sie den vollständigen Kaufpreis gegen Rücksendung der Ware zurückerhalten.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
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