Schadensersatz von Chat-Betreiber ?
vom 14.4.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Wohne in Schweiz und hatte über einen deutschen Internet-Chat (Sitz in Berlin) Kontakt mit einem anderen User, ebenfalls in der Schweiz wohnhaft. Die Sache ist eskaliert und seitens der Schweizer Justiz wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen "Drohung" nach Art. 180 Schweizer StGB gegen mich eingeleitet (wäre nach deutschem Recht wahrscheinlich nicht strafbar oder allenfalls als Beleidigung). M ...