Schadensersatz wegen Verzögerung
vom 2.6.2006
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin / Dortmund
Ich bin Besitzer einer Doppelhaushälfte. Ein Teil des Hauses steht auf dem Grundstück meines Nachbarn, sg Überbau. Somit befindet sich mein Haus, auch der Teil auf dem Grundstück des Nachbarn in meinem Besitz und Eigentum. Darüber gibt es einen notariellen Überbauvertrag indem die Überbaurente als Einmalbetrag abgefunden wurde. u.a. heisst es dort: (sinngemäß) das Arbeiten im Aussenbereich mei ...