Auszug
vom 2.11.2006
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Mein Bekannter zog aus der ehelichen Wohnung aus, da seine Ehefrau auf Trennung geklagt hatte. Daraufhin teilte er dem Vermieter mit, dass er ausgezogen ist und von seiner Seite (für sich) aus dem Mietvertrag ausscheiden möchte. Er zahlt weiterhin Unterhalt an Frau und Kinder, der auch die Mietkosten enthält. Nun teilte ihm der Vermieter mit, dass er ihn weiterhin für den verantwortlichen Mie ...