Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Ihre Ansprüche können Sie gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners geltend machen, die per Gesetz in Anspruch genommen werden kann.
Die Verletzungen sollten Sie durch ein ärztliches Attest dokumentieren lassen, das sich ebenfalls zum Schweregrad äußern sollte.
Die Höhe der Beschädigungen an dem Roller lassen Sie durch ein Sachverständigengutachten bzw. einen Kostenvoranschlag ermitteln, je nach Schadenshöhe. (Bei „Bagatellschäden“ bis zu ca. 500-1000 EUR ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.)
Für die erlittenen Verletzungen können Sie ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe kann ohne Vorlage des Attestes nur schwer geschätzt werden. Zudem ist die Höhe des Schmerzensgeldes eine „Ermessensfrage“. Nach einer vorsichtigen Schätzung könnte man Ihnen hier ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 bis 900 EUR zusprechen, vorbehaltlich näherer Sachverhaltsprüfung.
II. Mit der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Die gegnerische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist auch grds. zur Tragung der Rechtsanwaltskosten verpflichtet, so dass auf Sie insoweit in der Regel keine Kosten zukommen.
Wenn Sie mögen, können Sie auch mich mit der Geltendmachung und Durchsetzung beauftragen, da ich in Verkehrsunfallsachen tätig bin.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 11.10.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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