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Mahnbescheid für Kind

25. September 2006 12:16 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Sehr geehrte DAmen und Herren, Vor einiger Zeit hat unsere 7Jährige Tochter aus dem Internet bei Playmobil Ware für ca. 246€ bestellt. Wir haben zwar mit Ihr geschimpft uns dann aber doch bereit erklärt die Ware anzunehmen. Wir habe uns mit Playmobil auf eine Ratenzahlung in 2 Raten geeinigt. Nach der ertsten Rate sind wir aber leider in Zahlungsschwirigkeiten geraten. Playmobil gab den Vorfal zuerst an ein Inkasso ab dann hat ein Anwalt übenommen. Diesem habe ich mitgeteilt das ich zur einer Ratenzahlung beeit bin´, nicht aber das Inkasso bezahlen werde. Dieser hat nun einen Mahnbescheid beantragt dieser Mahnbescheid ist auf meine Tochter und der Name ist falsch geschrieben. Meine Frage :
Wie soll ich am besten reagieren ?`? Teileinspruch und die Inkassokosten abziehen gar kein Einspruch machen. Was kann passieren ist meine Tochter überhaupt haftbar. Ich bitte um eine Lösungsvorschlag. Vielen Dank

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Der Vertrag mit der Tochter war schwebend unwirksam, Sie haben diesen jedoch im Nachhinein genehmigt. Daher werden Sie für die Tochter sowohl die Hauptforderung als auch die Kosten des Mahnbescheides zahlen müssen.

Ob und in wie weit Inkassokosten zu erstatten sind, ist umstritten. Hier dürfte schon fraglich sein, ob die Einschaltung des Inkassobüros geboten war, da kaum erwartet werden konnte, dass dies zu einer Zahlung führen wird. Wenn dann noch ein Kollege beauftragt wurde, dürften beide außergerichtlichen Kosten kaum zu tragen sein.

Legen Sie daher Teil-Widerspruch gegen die Inkassokosten ein und zahlen Sie den unstreitigen Betrag umgehend.

Der Fehler im Namen dürfte sich für die Gegenseite im Wege der Titelberichtigung lösen lassen und kaum Bedeutung haben.

Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick gegeben zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen und ggf. die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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