Frage zur Gehaltsberechnung im Beschäftigungsverbot (Teilzeit/Vollzeit/13. Gehalt)
vom 4.7.2025
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit Ende Februar 2025 in einem Beschäftigungsverbot(erteilt durch Arbeitgeber)in der Schwangerschaft. Zu meiner Situation: Ich habe bis Dezember 2024 in 80 % Teilzeit gearbeitet. Von Januar bis Mai 2025 habe ich wieder Vollzeit (100 %) gearbeitet. Mein Beschäftigungsverbot begann Ende Februar 2025. Im November 2024 erhielt ich ein ...