Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht trotz Haftpflicht nur für Halter?
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo, wenn jemand eine Haftpflichtversicherung nur für Halter des Autos hat, also, nicht für andere Fahrer, kann man trotzdem Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht machen wegen einer Anzeige von einem anderen Fahrer auf dem Autobahn bezüglich einer vermeintlichen Nötigung im Straßenverkehr (Kein Bild vorliegt). Was soll dann die Antwort sein wenn gefragt würde, wieso waren Sie nicht der Fahrer, ...