Sehr geehrter Fragesteller,
ich halte trotz der 2 Zeugen hier für wahrscheinlich, dass der Fall zur Einstellung gebracht werden kann.
Zum einen kann die Mütze zwischenzeitlich verschwunden sein, dann wird das ein schwieriges Beweisthema.
Aber selbst, wenn Sie die Mütze gezeigt hätten, könnte das auch der Hinweis auf eine Polizeistreife gewesen sein und noch andere denkbare Bedeutungen sind möglich.
Hierin allein eine Nötigung zu erblicken, halte ich für abwegig.
Allerdings sollten Sie sich gleichwohl
anwaltlichen Beistands bedienen und bis dahin keine Äußerungen machen.
Dies halte ich gerade wegen des Kräftegleichgewichts 2 Zeugen für geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
Antwort
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Mit welchen Kosten muß ich rechnen, bei Einstellung?
Und welche Kosten falls es zum Verfahren kommen sollte?
Bisher unbescholten. Welche Strafe hielten sie für möglich? Danke!
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte haben Sie Verständnis, dass Sie mit der Nachfrage keine neuen Fragen stellen dürfen, ich werde gleichwohl aus Kulanz darauf gerne eingehen:
Die Kosten hängen natürlich davon ab, ob Sie sich einen Anwalt nehmen oder nicht.
Die alleinigen Gerichtskosten, wenn Sie verurteilt würden, hängen von der Höhe der Strafe ab.
Ich gehe davon aus, dass wir hier bei einer Geldstrafe -wenn überhaupt- landen, die unter 180 Tagessätze liegen wird, dann muss mit Gerichtskosten von € 140 gerechnet werden.
Die Anwaltsgebühren können zumindest nach RVG gut 600-1000 € bei Verurteilung betragen, wobei es darauf ankommt, welche Arbeiten der Anwalt verrichten muss.
Eine Einstellung verringert die Gebühren enorm, auf 200-400 €, Gerichtskosten fallen dann nicht an.
Bei Honorarvereinbarung kann dies auch alles anders aussehen, aber Sie können mitbestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt