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Anzeige wegen Nötigung und Amtsanmaßung

| 3. Mai 2022 21:19 |
Preis: 40,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


22:34

Bei Fahrt durch Hamburg fällt Fahrzeug auf, welches immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit fährt und dabei rechts/links überholt.
An Ampelkreuzung stehe ich neben den PKW, bedeute Fenster zu öffnen, weil ich dazu auffordern wollte, langsamer zu fahren. Keine Reaktion des Beifahrers. Daraufhin zeige ich eine Polizei-Basecap, die ich vor einigen Tagen im Umfeld eines BL Fußballspiels gefunden hatte.
In dem Moment springt Ampel auf Grün, PKW fährt los.
Ich etwas langsamer auch. Nach Überfahren der Kreuzung hält das Fahrzeug aber rechts an Bushaltestelle an, was ich nicht erwartet hatte. Nun musste ich wohl oder übel wohl auch anhalten und die Scheibe runter drehen und sage, dass auch für ihn 50 km/h gelten.
Daraufhin schimpft Fahrer los: Du hast gar keine Beweise! Du bist doch gar kein Polizist! Zwig mal den Ausweis!. Aber ich habe Deine Nummer! Meine Eltern arbeiten beim Spiegel! Ich zeige Dich an! etc.
Ich habe einfach den Kopf geschüttelt und bin einfach weitergefahren. An nächster Ampel steht der wieder neben mir und sagt „Du hörst von meinen Anwälten!"
Habe ich nicht drauf reagiert und nun wurde mir tatsächlich rine Anzeige (Anhörungsbogen) wegen Nötigung und Amtsanmaßung zugeschickt.
Ich habe lediglich den Fahrer des bereits stehenden Fahrzeugs auffordern wollen, langsamer zu fahren. Habe also nicht zum Anhalten genötigt! Aber ich habe eine Polizeimütze gezeigt ohne zu sagen, dass ich Polizist sei!
Allerdings gibt es diese Anzeige wohl nur, weil ich keinen Zeugen habe, wohingegen der Fahrer des rücksichtslos fahrenden PKW‘s einen Beifahrer hat. Insofern können die behaupten was immer sie wollen, ich kann nicht das Gegenteil beweisen!

Nun weiß ich nicht, was mir droht und ob ich einen Anwalt benötige?
Habe mich noch nicht geäußert.

3. Mai 2022 | 21:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich halte trotz der 2 Zeugen hier für wahrscheinlich, dass der Fall zur Einstellung gebracht werden kann.

Zum einen kann die Mütze zwischenzeitlich verschwunden sein, dann wird das ein schwieriges Beweisthema.

Aber selbst, wenn Sie die Mütze gezeigt hätten, könnte das auch der Hinweis auf eine Polizeistreife gewesen sein und noch andere denkbare Bedeutungen sind möglich.

Hierin allein eine Nötigung zu erblicken, halte ich für abwegig.

Allerdings sollten Sie sich gleichwohl
anwaltlichen Beistands bedienen und bis dahin keine Äußerungen machen.
Dies halte ich gerade wegen des Kräftegleichgewichts 2 Zeugen für geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. Mai 2022 | 22:15

Mit welchen Kosten muß ich rechnen, bei Einstellung?
Und welche Kosten falls es zum Verfahren kommen sollte?
Bisher unbescholten. Welche Strafe hielten sie für möglich? Danke!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Mai 2022 | 22:34

Sehr geehrter Fragesteller,

bitte haben Sie Verständnis, dass Sie mit der Nachfrage keine neuen Fragen stellen dürfen, ich werde gleichwohl aus Kulanz darauf gerne eingehen:

Die Kosten hängen natürlich davon ab, ob Sie sich einen Anwalt nehmen oder nicht.

Die alleinigen Gerichtskosten, wenn Sie verurteilt würden, hängen von der Höhe der Strafe ab.

Ich gehe davon aus, dass wir hier bei einer Geldstrafe -wenn überhaupt- landen, die unter 180 Tagessätze liegen wird, dann muss mit Gerichtskosten von € 140 gerechnet werden.

Die Anwaltsgebühren können zumindest nach RVG gut 600-1000 € bei Verurteilung betragen, wobei es darauf ankommt, welche Arbeiten der Anwalt verrichten muss.

Eine Einstellung verringert die Gebühren enorm, auf 200-400 €, Gerichtskosten fallen dann nicht an.

Bei Honorarvereinbarung kann dies auch alles anders aussehen, aber Sie können mitbestimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke


Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 3. Mai 2022 | 22:36

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Gut und verständlich. Aber sehr knapp beantwortet. Habe darum Nachfrage gestellt und hoffe auf Antwort.
Grundsätzlich aber empfehlenswert!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. Mai 2022
4,2/5,0

Gut und verständlich. Aber sehr knapp beantwortet. Habe darum Nachfrage gestellt und hoffe auf Antwort.
Grundsätzlich aber empfehlenswert!


ANTWORT VON

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