Abmahnung / Unterlassungserklärung für bereits "gelöschte Domain"
vom 21.10.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Guten Tag, Ich habe ein recht dringliches als auch kompliziertes Anliegen: Zur Geschichte / Begebenheit: Am 10.10.2014 sah ich, dass mein Webspace-Provider (Ein kleines Systemhaus, Sitz Deutschland) .sexy-Domains für 0,00€ zur Registrierung anbot. Ich hielt dies für ein sehr nettes und gutes Angebot um mir einige beliebte Domains auf Lager zu sichern. Aufgrund dessen lies ich mir von Google ...