Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:
Um des besseren Verständnisses willen schicke ich kurz vorweg, dass Sie grundsätzlich den mit Ihrem Partner geschlossenen Vertrag (Innenverhältnis) von den Rechtsbeziehungen, die Sie zur Dritten haben (Außenverhältnis), unterscheiden müssen. Regelungen, die Sie im Innenverhältnis treffen, haben keine unmittelbare Wirkung nach außen. Die Frage, ob Ihr Partner daher zur Übertragung der Domain berechtigt war (dies betrifft eine Rechtsbeziehung zur DENIC, also das Außenverhältnis) hat daher primär keine Auswirkung auf die Frage, ob er dies aufgrund des mit Ihnen geschlossenen Vertrages (Innenverhältnis) tatsächlich durfte.
Das Innenverhältnis ist jedoch insoweit von Bedeutung als dass sich aus ihm natürlich direkte Ansprüche gegen Ihren Partner - z.B. auf Schadensersatz - ergeben können. Insofern wäre es nicht uninteressant, wenn mir der zwischen Ihnen beiden geschlossene Vertrag im genauen Wortlaut vorläge.
Grundsätzlich kann die Übertragung einer Domain nur deren Inhaber durch Stellung eines sogenannten KK-Antrages verlangen. Da Sie mitteilen, Domaininhaber gewesen zu sein, kann es durchaus sein, dass Ihr Partner den KK-Antrag in Ihrem Namen gestellt hat. Dies könnte strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Sie können bei der DENIC zunächst einmal einen „Dispute“-Eintrag verlangen. Dieses Instrument bewirkt, dass der Domaininhaber die Domain nicht mehr auf einen Dritten übertragen kann. In der Zwischenzeit können die Rechte an der Domain gerichtlich geklärt werden. Außerdem gewährleistet der „Dispute“-Eintrag, dass Sie unmittelbar neuer Domaininhaber werden, wenn der bisherige Inhaber die Domain löscht. Nach der Rechtsprechung des BGH kann nämlich vom Domaininhaber nur die Löschung der Domain, nicht aber deren Übertragung verlangt werden. Nach erfolgter Löschung würden Sie somit automatisch wieder Inhaber der Domain.
Im Übrigen kämen grundsätzlich Schadensersatzersatzansprüche gegen Ihren Partner in Betracht, wenn Sie nachweisen können, dass dieser kein recht hatte, die Übertragung der Domain auf sich zu verlangen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben.
Gerne bin auch gerne bereit, Ihre weitere rechtliche Vertretung in der Angelegenheit zu übernehmen. Hierzu können Sie mich gerne per Email kontaktieren und wir besprechen die Angelegenheit in Ruhe.
Mit freundlichen Grüßen
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