Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Nutzungsbedingungen dieses Forums im Rahmen einer Erstberatung möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Das Unternehmen wird den „Unternehmensnamen" als Firma gemäss § 17 HGB
(Handelsgesetzbuch) eingetragen haben. Mit Eintragung (z.B. auch im Handelsregister), Veröffentlichung von Briefpapier etc., entsteht das Recht an der Firma, also an der Unternehmensbezeichnung. Wenn dieses mit Ihrer Eintragung der gleichlautenden Domain kollidiert, stellt sich die Frage nach dem älteren bzw. stärkeren Recht. Ein Bespiel: Sollten Sie sich die Domain „amazon.info" registriert haben, bestünden ältere Rechte mit der Konsequenz, dass diese Domain auf eine Abmahnung hin zu löschen wäre. Grundsätzlich dürfte das Firmennamensrecht das stärkere Recht gegenüber der bloßen Registrierung sein. Da nach Ihrer Schilderung die Firmengründung erst kürzlich gewesen ist und Sie den Gründer offensichtlich kennen, vermute ich, dass Ihre Eintragung auch noch nicht lange her ist. Wenn Sie dann unter der Domain (noch) keine Inhalte darstellen, so wäre ein Herausgabe- bzw. Löschungsverlangen der Firma sicherlich begründet.
Wenn Sie unter der Domain Inhalte anbieten, die dem Unternehmenszweck ähnlich sind, drohen hier auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche.
Wenn Ihre Seiten seit längerem aktiv betrieben werden, mag der Sachverhalt anders zu beurteilen sein. Ansonsten rate ich zur Deeskalation und ggfs. Freigabe der Domain.
Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben. Gegebenenfalls nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion. Für eine weitere Interessenvertretung können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.
Wenn Sie meine Antwort im Rahmen der Bewertung beurteilen, helfen Sie mit, dieses Portal transparenter und verständlicher zu gestalten.
Mit freundlichen Grüssen
gez. RA Dannheisser
dannheisser@rae-dpc.de
www.rae-dpc.de
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Diese Antwort ist vom 07.06.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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07.06.2019
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15:49
Antwort
vonRechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
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