Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Ihre Kündigung war mit Einschreiben formwirksam (von Web.de offenbar nicht in Frage gestellt) und inhaltlich eindeutig.
Der Vertrag ist zum Ablauf der Kündigungsfrist beendet worden.
Die Auskunft des Web.de Mitarbeiters ist schlicht falsch. Sie hat schon keine Grundlage in den einbezogenen AGB der Web.de GmbH.
Sie müssen keine Zahlungen mehr leisten.
Der erfolgte Zahlungseinzug trotz Widerruf ist natürlich ohne Vertragsgrundlage, rechtswidrig und unter Umständen sogar strafrechtlich relevant. In jedem Fall ist es ein erheblicher Missbrauch der bankrechtlichen Bestimmungen. Sie hätten hier einen Anspruch auf Ersatz evtl. Schäden.
1.
Unter der Adresse
http://agb.web.de/Mail-Domain/AGB/20070905/?si=y1s1.1mzpT7.2FZ4i1.3y**
finden Sie die AGB der Web.de GmbH zu den von Ihnen genutzten Dienstleistungen, die ich auszugsweise wiedergebe:
„7.3 Kündigung des Vertrages und Umzug der Domain zum Vertragsende
Die Kündigung erfolgt online innerhalb des MailDomain & Hosting-Dienstes und ist durch Übersendung eines Kündigungsformulars per Fax oder Brief zu bestätigen. Die Adresse und Faxnummer ist den Kundenservice-Seiten zu entnehmen "www.kundenservice.web.de/Angebote/Mail-Domain & Hosting". Die Kündigung kann nur bearbeitet werden, wenn der Nutzer die Kündigung mittels des von WEB.DE zur Verfügung gestellten Kündigungsformulars binnen einer Frist von 7 Tagen - maßgebend für den Eingang bei WEB.DE ist das Datum des Poststempels bzw. des Faxversands - beginnend ab Durchführung der Onlinekündigung erklärt.
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Bei rechtzeitiger Kündigung des Vertrages wird die Domain von WEB.DE ohne weitere Benachrichtigung des Nutzers zum Vertragsende gelöscht, es sei denn, der Nutzer beantragt, die Domain zu einem anderen Provider umzuziehen (Konnektivitäts-Koordination=KK).
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In diesem Fall muss der neue Provider die Domain nach Eingang der Kündigung bei WEB.DE bis spätestens 5 Tage vor Ende des aktuellen Vertragszeitraumes bei WEB.DE angefordert haben. Geht in diesem Zeitraum kein solches Gesuch des neuen Providers ein, so ist die Kündigung unwirksam.“
Die Einleitung habe ich nur zum Verständnis des Zusammenhangs wiedergegeben.
Der Web.de Mitarbeiter sprach die zuletzt angesprochene Problematik an, dass zwar der Vertrag gekündigt wird, der Kunde die Domain aber behalten und bei einem anderen Provider weiterführen will. Dies Problematik stellt sich hier aber nicht, weil Sie gem. AGB nach der ersten Alternative vollständig gekündigt haben.
Sie haben gleich an zwei Stellen, Betreff und Text klar zum Ausdruck gebracht, dass die Domain nicht für Sie weitergeführt werden soll.
Darüber hinaus ist gemäß der Klausel der AGB:
„Bei rechtzeitiger Kündigung des Vertrages wird die Domain von WEB.DE ohne weitere Benachrichtigung des Nutzers zum Vertragsende gelöscht, es sei denn, …. anderen Provider umzuziehen.“
klargestellt, dass Web.de auch in dem von dem Mitarbeiter angenommen Fall, dass unklar ist, ob die Domainverwaltung übertragen werden soll oder nicht, davon auszugehen hat, dass die Verwaltung gekündigt ist. Denn die AGB verlangen für den Fall eines gewünschten Umzugs einen ausdrücklichen Antrag.
2.
Gebühren können mangels Vertragsgrundlage nicht verlangt werden. Web.de hatte die eindeutige Kündigung und keinen Auftrag, irgendwelchen Aufwand zu erzeugen.
3.
Schließlich ist auch die angebliche Nachfrage irrelevant. Sie war wie dargelegt überflüssig.
Zum einen war die Kündigung eindeutig, gem. AGB eindeutig einzuordnen und zum anderen hätte auch Web.de bei kündigungsrelevanten Rückfragen die für Kündigungsabläufe selbst geforderte Schriftform einhalten müssen.
Es war außerdem für Web.de zu erwarten, dass sie nach der Kündigung die Email-Domain nicht mehr nutzen und Emails nicht mehr abrufen.
Ich empfehle Ihnen, dies gegenüber Web.de nochmals kurz klarzustellen. Fax genügt.
Einer m.E. unwahrscheinlichen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie gelassen entgegen sehen.
Diese Antwort ist vom 07.08.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Musiol
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Rechtsanwalt Stefan Musiol
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
Sehr geehrter Herr Musiol,
vorerst schon mal Danke für die schnelle und kompetente Beantwortung meines Anliegens.
Doch stellt sich mir jetzt die Frage ob meine Kündigung trotzdem Sie nicht mit dem in den AGB`s von web.de 7.3 (...Die Kündigung kann nur bearbeitet werden, wenn der Nutzer die Kündigung mittels des von WEB.DE zur Verfügung gestellten Kündigungsformulars binnen einer Frist von 7 Tagen ...) aufgeführten Formulars erfolgte wirksam ist.
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nachfrage, die ich gerne ergänzend beantworte.
Bisher hat sich Web.de offenbar keine Einwendungen gegen die Form der Kündigung erhoben.
Ich halte diese Klausel auch für überraschend weil unüblich und daher gem. § 305c BGB
für unwirksam.
Eine derartige Bedingung die in AGB versteckt ist, reicht nicht.
Zudem behindert sie das Kündigungsrecht in unzulässiger Weise.
Ein Schriftformerfordernis ist üblich und kann verlangt werden. Eine Verpflichtung zur Online-Kündigung und dann noch zur schriftlichen Kündigung kann nicht als Wirksamkeitsbedingung gesetzt werden.
Sofern Sie alle notwendigen Angaben (Vertragsnummer) in der Kündigung genannt haben, kann sie nicht zurückgewiesen werden.
Das Formular kann dann keine wesentlich anderen Informationen enthalten, als Ihr Schreiben.
Ich empfehle Ihnen daher zunächst abzuwarten, wie web.de reagiert.
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Musiol
Rechtsanwalt