Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie müssen sich keine Marke schützen lassen. Die Eintragung einer Marke ist nicht erforderlich, um die Domain nutzen zu können. Die Marke dient dazu sich gegenüber Nachahmern abzusichern.
Der Kaffeeinhaber könnte Sie aber auf Unterlassung der Nutzung der Domain in Anspruch nehmen, wenn die Marke und der Bestandteil der Domain identisch sind oder eine Verwechslungsgefahr besteht. Dabei käme es darauf an, in welchen Klassen sich der Kaffeebetrieb die Marke hat schützen lassen und welche Art von Blog Sie anbieten möchten.
ich empfehle Ihnen hier eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen, um eine teure Abmahnung zu vermeiden. Gerne können Sie sich hierzu bei mir per E-Mail melden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 25.04.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Danke für Ihre Antwort.
Vielleicht war aus meiner ersten Mail nicht verständlich. Die Marke ist aktuell nicht registriert.
Bei der DPMA steht Marke Aktenzustand gelöscht. ABer das Kaffee gibt es immernoch.. somit habe ich schließlich keine Unterlassungsklage zu befürchten wenn zum heutigen Datum keine Marke dafür eingetragen war. Richtig? Ich muss aber keine Marke anmelden? Richtig?
In meinem Blog geht es um Ausflugsziele, Kinder, Familien... nicht um ein Kaffee.
mfg
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Okay, dann gab es die Marke mal und der Schutz ist entweder abgelaufen oder die Marke wurde aufgrund eines Widerspruches eines anderen Markeninhabers gelöscht. Dann droht Ihnen keine markenrechtliche Abmahnung mehr von der gelöschten Marke. Sie müssen auch keine Marke anmelden.
Viele Grüße
Alexander Dietrich