Sehr geehrter Ratsuchender,
letztlich ist jede Domainstreitigekeit ein Einzelfall und isoliert zu betrachten.
Die Gefahr, von der Gegenseite in Anspruch genommen zu werden, besteht auf jeden Fall. Davon ausgehend, dass das entsprechende Produkt tatsächlich markenrechtlich geschützt ist, sind die Unternehmen regelmäßig auch darauf bedacht, den Markenschutz durchzusetzen.
Ob die Gegenseite tatsächlich das Recht hat, Sie auf Unterlassung pp. in Anspruch zu nehmen, hängt vom Einzelfall ab. Solange die Domain noch keine Inhalte hat und nicht gewerblich genutzt wird, ist die Gefahr entsprechend geringer, wobei auch hier die Geltendmachung von Ansprüchen droht, sei es wegen überragender Bekanntheit der Marke oder auch wegen den Vorwurfs der sittenwidrigen Schädigung gem. § 826 BGB
.
Sobald Sie die Domain gewerblich nutzen, liegt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor und Sie werden sich ggf. markenrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen. Hier steigt die Gefahr, von der Gegenseite erfolgreich in Anspruch genommen zu werden, je ähnlicher Ihre Waren/Dienstleistungen denen der Gegenseite sind.
Gegen einen Anspruch der Gegenseite könnte zum Beispiel sprechen, wenn es sich bei "Mustermann" um einen rein beschreibenden Gattungsbegriff handelt.
Wie Sie an meien Ausführungen feststellen, lässt sich Ihre Frage kaum pauschal beantworten. Festzuhalten bleibt auf jeden Fall, dass Sie ich in Gefahr begeben, von der gegenseite in Anspruch genommen werden. Egal ob berechtigt oder unberechtigt, spricht bei einem "großen deutschen Unternehmen" viel dafür, dass es in diesem Fall um erhebliche Streitwerte mit entsprechendem Kostenrisiko gehen wird.
Um dies zu vermeiden, dürfte es im Wesentlichen bei den Möglichkeiten bleiben, sich entweder einen neuen Namen zu suchen und die Domain freizugeben, sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, um abzuklären, ob dies mit einer entprechenden Nutzung durch Sie einverstanden ist (Abgrenzungsvereinbarung treffen) oder sich ganz konkret anwaltlich beraten zu lassen, ob hier überhaupt tatsächlich ein Risiko besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 18.02.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
18.02.2007 | 14:53
Bitte noch einmal ganz kurz: Was ist eine Abgrenzungsvereinbarung?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18.02.2007 | 15:03
Eine Abgrenzungsvereinbarung ist eine vertragliche Regelung, in der beide Parteien die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder abstecken und sich verpflichten, nicht im Gebiet des anderen zu "wildern". Eine solche Vereinbarung wird in der Regel geschlossen, wenn nicht ganz klar ist, wer nun die besseren Rechte hat bzw. ob überhaupt eine Kollision vorliegt, beide Seiten aber einen Prozess vermeiden wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt