Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Neben dem von Ihnen bereits angesprochenen Wartungsvertrag, benötigen Sie auch einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung, da Sie auch Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, die über die Webseite erhoben werden. Diesen Vertrag benötigen Sie, um der DSGVO zu genügen.
Darüber hinaus sollten Sie einen kurzen Nutzungsvertrag schließen, in dem die Nutzungsrechte geregelt sind. Urheber bleibt Ihre Bekannte, aber da es über die Domain läuft, die Ihnen gehört, muss man regeln, dass Ihre Bekannte nicht die Rechte verliert und gleichfalls, dass Sie nicht für die redaktionellen Inhalte haften.
Losgelöst von den Verträgen: Auf der Webseite benötigen Sie zudem ein Impressum, das den Anforderungen des § 5 TMG
entspricht und eine Datenschutzerklärung.
Alle Dokumente kann ich Ihnen gerne erstellen. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an mich, um die Preise zu erfahren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
Kapitelshof 36
53229 Bonn
Tel: 0228 / 90 888 32
Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail: