Sicherung von Forderungen Dritter vor der Insolvenz
25. April 2006 19:05
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst schildern wir den Sachvehalt der zugrunde liegenden Fragestellung:
A + B betreiben seit 1990 Grundstücksgeschäfte im Mietwohnungsbau.Durch die verschlechterte Wirtschaftslage haben sich in letzter Zeit die Mietausfälle erheblich vergrößert, so dass die Fremdkapital - Raten und die Betriebskosten für einige Miethäuser nicht mehr ausreichend bedient werden können. Es droht für A + B die Insolvenz.
1995 verkaufte die Mutter (C) des A ihr lastenfreies Einfamilienhaus an A + B für ca. 90.000 €. Für die Mutter wurde ein entgeldliches Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Die Mutter teilte den Kaufpreis auf ihre 3 Kinder (darunter A) auf und gewährte jedem ein Darlehen i. H. v. 30.000 €. Die Kinder verpflichteten sich, dafür Zinsen an die Mutter zu zahlen (ca. 125 € je Monat), damit die Mutter daraus wiederum die Miete an A + B zahlen konnte. Die Darlehen sind bis heute nicht zurückgezahlt. Seit 2002 verzichtet die Mutter auf Zinszahlungen von A. Die Auszahlung des Darlehens im Jahre 1994 und die Zinszahlungen bis 2002 lassen sich durch Kontoauszüge belegen. Aufgrund der drohenden Insolvenz von A + B fordert die Mutter C nunmehr das Darlehen von A + B zurück. Da diese zurzeit nicht in der Lage sind, das Darlehen zurückzuzahlen, bieten A + B der Mutter C folgende Regelung an:
A + B besitzen je zur Hälfte noch 3 lastenfreie Grundstücke:
1. Unbebautes Baugrundstück - Verkehrswert (VW) 40.000€
2. Unbebautes Gewerbegrundstück - Verkehswert 80.000€
3. Denkmalgeschützes Fachwerkhaus mit erheblichen statischen Mängeln, daher nicht mehr nutzfähig, aufgrund des Denkmalschutzes wird keine Abrissgenehmigung erteilt. Wegen des Sanierungszwanges hat ein öffentlich bestellter Sachverständiger den aktuellen Verkehrswert auf - 100.000€ (Minus Einhunderttausend) festgesetzt, weil die notwendigen Bauinvestitionen höher sind, als der zukünftige Ertragswert nach der Sanierung.
A + B beabsichtigen nunmehr, der Mutter C die o. g. Grundstücke in einem notariellen Übertragunsvertrag zu übereignen. Es soll nachfolgend aufgerechnet werden:
Grundstück 1: VW 40.000 €
Grundstück 2: VW 80.000 €
Grundstück 3: VW -100.000€
Gesamtwert 1-3: 20.000 €
Im Notarvertrag soll bestätigt werden, dass der Kaufpreis bereits 1994 durch die Gewährung des Darlehens i. H. v. 30.000€ bereits geflossen und verechnet ist. Die Umschreibung der Grundstücke soll unverzüglich nach dem Notarvertrag erfolgen.
Wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragestellung:
1. Kann ein Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz von A + B in den nächsten 2 Jahren die Rückabwicklung des o. g. Übertragungsvertrages gem. InsO verlangen ?