Vorwurf der Arglistigen Täuschung beim Fahrzeugverkauf
vom 11.9.2020
für 69 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe einen Vespa Roller Bj. 1984 verkauft. Im Vertrag wird darauf hingewiesen, dass ich keine Garantie und Gewährleistung für die Originalität der Vespa übernehme. Dies habe ich im Vertrag festgehalten, da mich der Käufer ( ich bin Leihe, der Käufer ist ein Kenner der Szene ) bei der Besichtigung und Probefahrt auf Originalteile spezielle dem Motor angesprochen hat. Und den Roller zusätzlich a ...